Bereite dich mit KI-Unterstützung auf deine Fahrprüfung vor!
Sie haben Ihren zugelassenen Wohnanhänger während des Winterhalbjahres auf einem Campingplatz abgestellt. Was gilt hinsichtlich der Hauptuntersuchung?
Der auf der Prüfplakette angegebene Termin ist einzuhalten
Der auf der Prüfplakette angegebene Termin verschiebt sich um die Standzeit
Hier ist die Erklärung unseres KI-Assistenten
Ihre Auswahl ist korrekt: Auch wenn der Wohnanhänger während des Winterhalbjahres auf einem Campingplatz steht und nicht bewegt wird, muss die Hauptuntersuchung zum auf der Prüfplakette angegebenen Termin durchgeführt werden. Die Standzeit verlängert oder verschiebt den Termin zur Hauptuntersuchung nicht. In Deutschland gilt generell: Alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge müssen die Hauptuntersuchung fristgerecht absolvieren, unabhängig davon, ob sie genutzt werden oder abgestellt sind. Das dient der Verkehrssicherheit – auch ein abgestelltes Fahrzeug kann Mängel aufweisen, die behoben werden müssen.
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